- 18 Monate nach Freigabe des Updates für das Fahrzeug: KBA sendet Brief an Halter mit der Benennung eines konkreten Termins für die Information der örtlichen Zulassungsstelle (fixer Termin)
- Zulassungsstelle wird zum Termin durch das KBA informiert
- Zulassungsstelle entscheidet wie weiter verfahren wird (Entscheidungshoheit)
- Zulassungsstelle sendet in der Regel 4-6 Wochen später einen Brief an den Halter, dieser Brief setzt eine 14 tägige Frist zur Betriebsuntersagung (z.B. aufgrund von §5 Fahrzeugzulassungsverordnung)
- Nach Ablauf der 14 Tage müsste Halter selbst stilllegen, insofern kein Update erfolgt ist.
- Erfolgt keine Abmeldung / kein Update kann es bis zu 6 Monate dauern bis die Polizei das Fahrzeug stillegt
P.s.: Immer daran denken: Das sind ungefähre Schätzungen, alle Angaben ohne Gewähr. Je nach Behörde unterscheiden sich die Laufzeiten auch mal deutlich zu Ungunsten des Betroffenen.